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Beratung
und Begleitung
Wie
und was genau vom Moment des Todes an geschieht können Sie als
Angehöriger bestimmen. Es gibt einen gesetzlichen Rahmen
innerhalb dessen wir handeln müssen, der aber auch einen Freiraum
bietet, um den Wünschen der Angehörigen nachzukommen. |
Nach
dem Eintritt des Todes haben wir die Möglichkeit den Verstorbenen
längstens 36 Stunden aufzubahren, dann muß er, nach dem Gesetz,
in einen Kühlraum überführt werden. Dieser Zeitraum ermöglicht
eine Verabschiedung zu Hause oder aber, in einem von uns
gestellten Raum.
Waschen, Einkleiden, Einbetten sowie die Totenwache sind dann in
einer Privatsphäre möglich und können durch Sie selbst,
gemeinsam mit uns oder nur durch uns in einem entsprechenden
Rahmen ausgeführt werden. Sargbeigaben und persönliche Kleidung
sind sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen möglich. |
Der
Ablauf einer Trauerfeier war früher strikt vorgegeben, heute
jedoch darf den individuellen Wünschen Raum gegeben werden.
Meiner Erfahrung nach, sind auch Pfarrer und Priester bereit, sich
auf eine individuelle Gestaltung seitens der Angehörigen
einzulassen. Eine Trauerfeier, die von nahen Angehörigen/Freunden
mitgestaltet wird ist tröstlich und persönlich zugleich.
Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Organisation und
Koordinierung, die Erledigung der Formalitäten, Terminabsprachen
mit den beteiligten Personen, Dekorationen, Zeitungsanzeigen,
Trauerdruck etc. Wir fördern jegliche Art von Eigeninitiative,
sind behilflich Ihre Ideen umzusetzen und unterstützen Sie bei
dem, was Sie gerne selber tun möchten mit Rat und Tat. |
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